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Topas GmbH
Oskar-Röder-Str. 12
D-01237 Dresden
Tel.: +49 (351) 2166 430
Fax: +49 (351) 2166 4355
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Topas GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Wir führen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.
1.2. Einkaufs- und sonstige Geschäftsbedingungen unserer Kunden erlangen für das Vertragsverhältnis mit uns nur dann Gültigkeit, wenn und soweit wir ihnen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt haben.
1.3. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Angebote, Auftragsunterlagen
2.1. Unsere Angebote, insbesondere die angebotenen Leistungen und Preise, sind freibleibend.
2.2. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines verbindlichen Angebotes unsererseits und dessen fristgerechter Annahme das Angebot.
2.3. Der Kunde ist nach Annahme an den Auftrag gebunden.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 20 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag regressfrei verfügen können (Zahlungseingang).
3.2. Skontoabzug bedarf einer vorherigen Vereinbarung.
3.3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten insbesondere die der Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Kunden.
3.4. Unsere Rechte aus Ziffer 7.2. sowie das Recht, bereits ab Fälligkeit bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft Fälligkeitszinsen in Höhe von 3%p.a. über dem jeweiligem Basiszinssatz, mindestens 5%p.a., verlangen zu können, bleiben unberührt.
3.5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers vor, kann der Lieferer Vorauszahlung und die sonstige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten, noch nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des Bestellers zurückholen oder vom Vertrag fristlos zurücktreten.
3.6. Alle Preise sind EURO-Preise und gelten ab Dresden einschließlich Verpackung, ausschließlich Zoll-, Wert- und Transportversicherung, zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für Warenwerte unter 50 EUR (netto) berechnen wir die Selbstkosten für Fracht und Versandkosten. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltung
4.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit anderen als von uns unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufzurechnen.
4.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist unzulässig.

5. Lieferung, Versand
5.1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, aber nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der vollständigen Klärung der vom Kunden zu beantwortenden technischen Fragen.
5.2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt stets die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn eine Lieferung unsere Firma verlässt.
5.4. Lieferklauseln sind nach den ICC Incoterms auszulegen.
5.5. Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.6. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht allein zu vertreten haben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit.

6. Gewährleistung und Schadenersatz
6.1. Wir übernehmen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns gelieferten Geräte und Anlagen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Eingang der Lieferung am Bestimmungsort.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Eingang am Bestimmungsort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.3. Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf Lieferung eines ordnungsgemäßen Ersatzgerätes oder Nachbesserung. Das Recht auf Wandlung oder Minderung durch den Kunden wird ausgeschlossen. Der Kunde kann jedoch die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die Ersatzlieferung erneut mangelhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist vorgenommen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass uns vom Kunden schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gesetzt worden war und der Kunde gleichzeitig darauf hinweist, dass er bei Fristablauf die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen wird.
6.4. Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung, wegen positiver Forderungsverletzung, wegen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung heraus werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfin. Das gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden (Folgeschäden).
6.5. Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschäden außerhalb des Liefergegenstandes selbst, die an Personen oder Sachen entstanden sind (Schadensersatz für indirekte Schäden), sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Kaufpreisforderungen einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
7.2. Kommt ein Kunde trotz wiederholter Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nach, so können wir die Herausgabe aller uns gehörenden Gegenstände auf Kosten des Kunden verlangen (vgl. Ziffer 3.5.).
7.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag (auch für Scheck- und Wechselklagen) ist Dresden.

8. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden oder -bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Stand Mai 2006

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