Zur Sicherung höchster Produktqualitäten kommen immer mehr reinraumtechnische Anlagen zum Einsatz. Diese Anlagen müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden (Funktionsnachweis, Lecktest, Abnahmemessung, Schutzgradbestimmung).
Neben Sachkenntnis benötigt der Prüfer eine entsprechende gerätetechnische Ausstattung, die ausreichend sicher ist und den einschlägigen Normen und Richtlinien entspricht (VDI 2083, VDI 3491, VDI 3867, DIN EN 12469, DIN 12980, ANSI/IEST/ISO 14644-3, ISO 21501).
Topas bietet als ein führender Hersteller dieser Geräte ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Produktprogramm für Abnahmemessungen von reinen Räumen wie z.B. Reinraumpartikelzähler, Aerosolgeneratoren, Verdünnungssysteme und isokinetische, rechteckige Probenahmesonden entsprechend den Anforderungen dieser Normen und Richtlinien. Besonderer Wert wurde außerdem auf die Eignung der Prüftechnik für den mobilen Einsatz gelegt. Bei der Abnahme von Reinräumen wird auch die Luftströmungsvisualisierung gefordert, die mittels eines rückstandsfreien, nicht toxischen Nebels erfolgt, der mit einem Nebelgenerator wie dem Kondensations-Nebelgenerator CFG 290 erzeugt werden kann.
Ein sicheres Auffinden von Filterlecks in reinraumtechnischen Anlagen ist nur dann möglich, wenn anströmseitig eine ausreichend hohe Partikelkonzentration vorliegt. Diese ist in der VDI 2083 mit mindestens 1Mio Partikel/cf festgelegt. Da Reinraumpartikelzähler diese hohen Partikelkonzentrationen nicht messen können, wird das Testaerosol mit einem Verdünnungssystem um einen definierten Faktor verdünnt. Das ermöglicht die Ermittlung von Roh- und Reingaskonzentration mit nur einem Messgerät.
Mit Nebelgeneratoren wie dem CFG 290 werden Strömungsverhältnisse in Reinraumbereichen sichtbar gemacht und damit auch Bereiche mit ungenügendem Luftwechsel erkannt, in welchen sich Partikel aufkonzentrieren können. Vor der Inbetriebnahme eines Reinraumes sind Strömungsvisualisierungen somit unbedingt notwendig. Aber auch wenn Umbaumaßnahmen im Reinraum erfolgen bzw. Komponenten auf neue Produktionsprozesse eingestellt werden, muss nachgewiesen werden, dass diese die Strömungen nicht nachteilig beeinflussen.